Bitcoin FIFO-Rechner

Mehrere Bitcoin-Käufe zu verschiedenen Zeitpunkten? Trage deine Käufe ein und der Rechner ermittelt nach dem FIFO-Prinzip taggenau, welcher Teil eines Verkaufs steuerfrei und welcher steuerpflichtig ist – inklusive Gewinn, Freigrenze und dem Datum, ab dem der Verkauf vollständig steuerfrei wäre.

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Deine Käufe

Ältester Kauf zuerst oder in beliebiger Reihenfolge – der Rechner sortiert automatisch. Der Kaufpreis ist optional; ohne ihn werden nur die Haltefristen berechnet. Die Felder sind mit einem Beispiel vorbelegt.

Verkauf
Vorbelegt mit dem aktuellen Kurs – frei änderbar.
Nur für eine grobe, illustrative Steuer-Schätzung.
Standard: heute. Für einen bereits erfolgten Verkauf ein früheres Datum wählen – Haltefristen je Kauf und die im Jahr gültige Freigrenze (600 € bis 2023, 1.000 € ab 2024) richten sich danach.

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Was macht der FIFO-Rechner?

Wer Bitcoin zu mehreren Zeitpunkten gekauft hat, steht beim Verkauf vor einer Frage: Welche Coins gelten als verkauft – und sind sie schon länger als ein Jahr gehalten? Steuerlich gilt in Deutschland die FIFO-Regel („First in, first out“): Die zuerst gekauften Bitcoin gelten als zuerst verkauft. Genau das bildet dieser Rechner ab. Er zerlegt deinen Verkauf in die betroffenen Käufe, prüft für jeden einzeln die einjährige Haltefrist nach § 23 EStG und zeigt dir den steuerfreien und den steuerpflichtigen Anteil.

Sofort sichtbar: was heute steuerfrei verkäuflich ist

Sobald du deine Käufe einträgst, zeigt der Rechner ganz oben eine Kennzahl: wie viel Bitcoin du zum Verkaufsdatum steuerfrei verkaufen könntest – also die Menge, deren einjährige Haltefrist nach § 23 EStG bereits abgelaufen ist – samt Näherungswert in Euro zum aktuellen Kurs. Ist noch ein Teil gesperrt, siehst du zusätzlich, ab welchem Datum die nächste Tranche steuerfrei wird. „Steuerfrei“ meint hier ausschließlich die abgelaufene Haltefrist, nicht die Freigrenze – und ist keine Steuerberatung. Für diese Kennzahl brauchst du keine Verkaufsmenge einzugeben.

Warum die Reihenfolge zählt – ein Beispiel

Angenommen, du hast im Juni 2020 0,1 BTC für 800 € und im März 2026 weitere 0,1 BTC für 6.000 € gekauft. Verkaufst du jetzt 0,15 BTC, dann stammen nach FIFO die ersten 0,1 BTC aus dem alten Kauf von 2020 – diese sind längst steuerfrei. Die weiteren 0,05 BTC stammen aus dem jungen Kauf von 2026 und liegen noch innerhalb der Haltefrist: Ihr Gewinn ist steuerpflichtig. Ein einziger Verkauf kann also gleichzeitig steuerfreie und steuerpflichtige Anteile enthalten.

Freigrenze statt Freibetrag

Für Gewinne innerhalb der Haltefrist gilt eine Freigrenze von 1.000 € pro Kalenderjahr (seit 2024, davor 600 €). Der Unterschied zum Freibetrag ist entscheidend: Bei einem Freibetrag bliebe immer der erste Teil frei. Bei einer Freigrenze ist dagegen der gesamte Gewinn steuerpflichtig, sobald die Grenze erreicht ist – nicht nur der übersteigende Teil. Wichtig: In die Freigrenze zählen alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres zusammen, nicht nur dieser eine Bitcoin-Verkauf.

Die Höhe der Freigrenze hängt vom Verkaufsjahr ab: Mit dem Wachstumschancengesetz stieg sie ab 2024 von 600 € auf 1.000 € pro Kalenderjahr; für Verkäufe bis einschließlich 2023 gelten weiterhin 600 €. Der Rechner wählt automatisch den im gewählten Verkaufsdatum gültigen Wert und weist ihn im Ergebnis aus.

Taggenau statt „365 Tage“ – unser Anspruch

Viele Rechner addieren einfach 365 Tage. Das ist falsch. Die Haltefrist ist eine Frist nach BGB: Nach § 187 Abs. 1 BGB zählt der Kauftag nicht mit, nach § 188 Abs. 2 BGB endet die Jahresfrist mit Ablauf des Tages, der dem Kauftag entspricht. Steuerfrei ist der Verkauf deshalb erst am Tag nach dem Jahrestag des Kaufs (Schaltjahre inklusive, § 188 Abs. 3 BGB). Diese taggenaue Berechnung nutzt der FIFO-Rechner für jeden einzelnen Kauf.

Staking & Lending: Nach aktueller Verwaltungspraxis bleibt es auch bei Staking oder Lending bei der einjährigen Haltefrist; die früher diskutierte Verlängerung auf zehn Jahre kommt nicht zur Anwendung.
Wallet-Trennung: Grundsätzlich werden alle Bitcoin einer Person zusammen betrachtet. Lassen sich einzelne Wallets eindeutig trennen, kann FIFO je Wallet angewendet werden – ein Detailthema für den Einzelfall.
Aktuell diskutiert: Bleibt der steuerfreie Verkauf nach einem Jahr bestehen? Zum sachlichen Stand 2026 siehe Bitcoin-Haltefrist 2026.
Wichtig – keine Steuerberatung: Dieser Rechner ist eine Veranschaulichung nach dem FIFO-Prinzip und gibt keine Garantie. Er berücksichtigt keine Sonderfälle wie gewerblichen Handel, viele Einzeltransaktionen, Staking-Erträge oder mehrere Börsen. Bei komplexen Portfolios helfen spezialisierte Steuer-Software oder eine Steuerberaterin bzw. ein Steuerberater. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufige Fragen

Ist die FIFO-Methode bei Bitcoin Pflicht?

Die Finanzverwaltung wendet für Kryptowährungen regelmäßig FIFO an (First in, first out): Die zuerst gekauften Bitcoin gelten als zuerst verkauft. Lassen sich Bestände eindeutig einer Wallet zuordnen, ist teils eine Einzelbetrachtung je Wallet möglich. Im Zweifel gilt FIFO.

Freigrenze oder Freibetrag – was gilt bei Bitcoin?

Für private Veräußerungsgeschäfte gilt eine Freigrenze von 1.000 € pro Kalenderjahr (seit 2024, davor 600 €). Anders als bei einem Freibetrag ist bei Erreichen der Grenze der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil oberhalb der Grenze.

Zählt bei FIFO jede Wallet einzeln?

Grundsätzlich werden alle Bitcoin einer Person gemeinsam betrachtet. Lassen sich einzelne Wallets oder Depots eindeutig trennen, kann FIFO je Wallet angewendet werden. Das ist ein Detailthema; im Zweifel hilft steuerlicher Rat.

Wie werden Teilverkäufe behandelt?

Bei einem Teilverkauf werden die ältesten Käufe zuerst verbraucht. Ein einzelner Kauf kann dabei anteilig verkauft sein. Die einjährige Haltefrist wird für jeden verkauften Teil separat geprüft.

Was bedeutet „steuerfrei verkäuflich“?

Das ist die Menge Bitcoin, deren einjährige Haltefrist nach § 23 EStG zum gewählten Verkaufsdatum bereits abgelaufen ist – ein Verkauf dieser Coins aus dem Privatvermögen ist steuerfrei. Die Freigrenze betrifft nur Gewinne aus Käufen, die noch innerhalb der Haltefrist liegen. Es ist eine Veranschaulichung, keine Steuerberatung.

Kann ich einen bereits erfolgten Verkauf berechnen?

Ja. Trage das tatsächliche Verkaufsdatum ein. Danach richten sich sowohl die taggenaue Haltefrist je Kauf als auch die im Verkaufsjahr gültige Freigrenze: 600 Euro bis einschließlich 2023, 1.000 Euro ab 2024.

Nur ein einziger Kauf? Dann genügt der einfache Haltefrist-Rechner. Neugierig, was aus einer früheren Investition geworden wäre? Das zeigt der Was-wäre-wenn-Rechner.