Bitcoin-Haltefrist 2026: Bleibt der steuerfreie Verkauf?
Rund um die steuerfreie Haltefrist für Bitcoin gibt es 2026 viel Bewegung – bis hin zu Plänen, die einjährige Frist ganz abzuschaffen. Dieser Beitrag ordnet nüchtern ein: was heute gilt, was diskutiert wird und was ausdrücklich noch nicht entschieden ist.
Stand: Juli 2026 · Dieser Beitrag gibt die Lage zu diesem Zeitpunkt wieder.
Die aktuelle Rechtslage
An der Rechtslage hat sich nichts geändert. Bitcoin und andere Kryptowerte zählen steuerlich zu den „anderen Wirtschaftsgütern“. Nach § 23 EStG ist ein Verkauf aus dem Privatvermögen steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als ein Jahr liegt. Verkaufst du innerhalb dieses Jahres mit Gewinn, bleibt dieser steuerfrei, solange alle privaten Veräußerungsgewinne eines Kalenderjahres zusammen unter der Freigrenze von 1.000 € bleiben. Dieses Gesetz gilt unverändert: Ein Verkauf, der heute die Voraussetzungen erfüllt, ist heute steuerfrei.
Was diskutiert wird – und von wem
Diskutiert wird die Abschaffung dieser Haltefrist. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will privat gehaltene Kryptowerte künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen zuordnen – im Ergebnis also wie Aktien besteuern, unabhängig von der Haltedauer. Am 6. Juli 2026 hat das Kabinett die Haushaltsvorlage für den Bundeshaushalt 2027 beschlossen, in der dieses Vorhaben als Einnahmequelle (Schätzung: rund 1 Mrd. € pro Jahr) genannt wird. Die erste Lesung des Bundeshaushalts im Bundestag ist für die Haushaltswoche vom 7. bis 11. September 2026 vorgesehen.
Wichtig ist die Einordnung: Das ist ein Vorhaben im Haushaltskontext, kein Steuergesetz. Der am 13. Juli 2026 vorgelegte Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 enthält die Krypto-Änderung nicht. Auch der Steuersatz ist formal offen: Die im Entwurf genannte Zuordnung zum Kapitalvermögen deutet auf das Abgeltungsteuer-Modell hin – rund 26,375 % inklusive Solidaritätszuschlag (ohne Kirchensteuer). In der früheren Debatte war zudem der persönliche Einkommensteuersatz (bis 45 %) im Gespräch. Endgültig festgelegt ist der Satz erst mit einem Gesetz. Innerhalb der Koalition ist das Vorhaben umstritten.
Was sich ändern würde – falls es käme
Käme die Reform, würden Kursgewinne aus Bitcoin & Co. grundsätzlich steuerpflichtig, egal wie lange man hält; die einjährige Steuerfrei-Schwelle würde entfallen. Als frühester Zeitpunkt wird der 1. Januar 2027 genannt. All das steht unter Vorbehalt: Solange kein Gesetz beschlossen ist, ändert sich nichts.
Die EU-Ebene
Parallel, aber unabhängig von der deutschen Debatte, wird auf EU-Ebene über neue Eigenmittel für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028–2034 diskutiert. Eine Verhandlungsposition (Europäisches Parlament, April 2026) nennt unter anderem eine mögliche Abgabe auf Kapitalgewinne aus Krypto-Werten, die geprüft werden soll. Auch das ist nicht beschlossen: Es würde frühestens 2028 greifen und setzt Einstimmigkeit aller 27 Mitgliedstaaten voraus – jeder einzelne Staat kann es blockieren.
Was noch nicht entschieden ist
- Es gibt keinen beschlossenen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Haltefrist.
- Das Jahressteuergesetz 2026 enthält die Änderung (Stand 13. Juli 2026) nicht.
- Ein etwaiges Gesetz müsste das komplette Verfahren durchlaufen: Kabinett, Bundestag und – weil die Einkommensteuer betroffen ist – den Bundesrat.
- Höhe, genaue Ausgestaltung und ein Inkrafttreten sind offen.
- Die EU-Abgabe ist eine zu prüfende Idee, kein Beschluss.
Die Petition
Gegen die Abschaffung richtet sich eine Bundestagspetition, die der Bitcoin Bundesverband Ende Mai 2026 eingereicht hat. Sie fordert den Erhalt der Haltefrist nach § 23 EStG. Stand Mitte Juli 2026 befindet sich die Petition noch in der Vorprüfung des Petitionsausschusses und ist noch nicht öffentlich mitzeichenbar. Wird sie freigegeben, beginnt eine sechswöchige Mitzeichnungsfrist; erreicht sie 30.000 Unterstützende, kommt es zu einer öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss. Hintergründe bündelt die Informationsseite prohaltefrist.de.
Was du heute tun kannst
Faktisch gilt heute die bestehende Regel. Wer den Überblick behalten will, kennt am besten seine eigenen Stichtage: Ab welchem Datum ist welcher Bestand steuerfrei? Genau dafür sind unsere Rechner da – der Haltefrist-Rechner für einen einzelnen Kauf und der FIFO-Rechner für mehrere Käufe. Diese Seite wird aktualisiert, sobald ein konkreter Gesetzentwurf vorliegt oder die Petition abgeschlossen ist. Eine individuelle Beratung ersetzt sie nicht.
Häufige Fragen
Ist die Bitcoin-Haltefrist abgeschafft?
Nein. Stand Juli 2026 gilt § 23 EStG unverändert: Nach mehr als einem Jahr Haltedauer ist ein Verkauf aus dem Privatvermögen steuerfrei. Es gibt Pläne zur Abschaffung, aber kein beschlossenes Gesetz.
Was plant die Politik?
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will privat gehaltene Kryptowerte den Einkünften aus Kapitalvermögen zuordnen und damit unabhängig von der Haltedauer besteuern. Das steht als Vorhaben im Entwurf des Bundeshaushalts 2027 (Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026), ist aber noch kein Steuergesetz.
Gilt die Freigrenze noch?
Ja. Für Gewinne innerhalb der Haltefrist gilt weiterhin die Freigrenze von 1.000 € pro Kalenderjahr (seit 2024). Wird sie erreicht, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber.
Was sollte ich jetzt tun?
Diese Seite gibt nur Informationen, keine Steuerberatung. Faktisch gilt die aktuelle Rechtslage. Wer seine steuerfreien Stichtage kennen möchte, kann sie mit dem Haltefrist-Rechner und dem FIFO-Rechner berechnen. Für verbindliche Auskünfte hilft eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.
Quellen
Recherchiert und abgerufen am 17./18. Juli 2026.
- § 23 EStG – gesetze-im-internet.de (Primärquelle: Einjahresfrist, Freigrenze 1.000 €)
- Blocktrainer: Haushaltsentwurf – Abschaffung der Haltefrist geplant (03.07.2026)
- Blocktrainer: Jahressteuergesetz 2026 ohne neue Krypto-Steuer (13.07.2026)
- Blocktrainer: Bundestagspetition zum Erhalt der Haltefrist eingereicht
- Blocktrainer: Krypto-Abgabe auf EU-Ebene (MFR 2028–2034)
- prohaltefrist.de (Informationsseite zur Petition)
- neuebanken.de: Krypto-Haltefrist-Abschaffung 2026
- Finanztip: Abgeltungsteuer (25 % + Soli = 26,375 %)
- BDI: Bundeshaushalt 2027 – Zeitplan (1. Lesung 7.–11. September 2026)